Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - I-3 Wx 123/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5678
OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - I-3 Wx 123/03 (https://dejure.org/2003,5678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2003 - I-3 Wx 123/03 (https://dejure.org/2003,5678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2003 - I-3 Wx 123/03 (https://dejure.org/2003,5678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Ungültigerklärung einer Wohnungseigentümerversammlung; Rechtmäßigkeit einer Abrechnung im Wohnungseigentumsrecht; Anforderungen an eine Jahresabrechnung im Wohneigentumsgesetz (WEG); Ausgaben aus Mitteln der Instandhaltungsrückstellung; Entlastung eines ...

  • Judicialis

    WEG § 13 Abs. 2; ; WEG § 14; ; WEG § 15; ; WEG § 22

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13 Abs. 2; WEG § 14; WEG § 15; WEG § 22
    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Transparenz der Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03
    Zwar widerspricht es nicht grundsätzlich einer ordnungsgemäßen Verwaltung wenn die Eigentümerversammlung die Entlastung des Verwalters beschließt (BGH, Beschlüsse. 17.07.2003 - V ZB 11/03 - ZMR 2003, 7509).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03
    Wird allerdings die Entlastung des Verwaltungsbeirats (BayObLG WuM 1993, 488, 489) oder des Verwalters beschlossen, obwohl dieser eine vollständige Abrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr noch nicht oder unrichtig (KG 1988, 167) erstellt hat oder obwohl den Wohnungseigentümern aus anderen Gründen möglicherweise noch Ansprüche zustehen und kein Anlass besteht, auf sie zu verzichten, so entspricht diese Maßnahme nicht ordnungsgemäßer Verwaltung (Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Auflage 2003 § 21 Rdz. 76).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2000 - 3 Wx 378/00

    Abrechnung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - konkludente Vereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03
    Über die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben hinaus muss sie Angaben über die Höhe der gebildeten Rücklagen und die Kontostände der Gemeinschaftskonten am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraumes enthalten (Senat, NZM 2001, 546).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2001 - 3 Wx 7/01

    Ausgestaltung der Zahlung von Wohngeld; Anforderungen an die Einladung zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03
    An die Bezeichnung dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLG WE 1999, 199; Senat ZWE 2001, 499, 500).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2002 - 3 Wx 194/02

    Zur Schadensersatzpflicht eines zur Rechnungslegung verpflichteten Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03
    Nach den von Rechtssprechung und Lehre entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH WE 1996, 144; BayObLG WM 1993, 485; OLG Hamm WE 1997, 194, 195; OLG Düsseldorf WM 1991, 619; Staudinger-Bub, WEG § 28 Rdz. 323; Weitnauer/Hauger, WEG 8. Auflage, § 28 Rdz. 24; Bärmann/Pick/Merle, WEG 9. Auflage 2003, § 28 Rdz. 66 ff.) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Wirtschaftsjahr enthalten (vgl. Senatsbeschlüsse 3 Wx 194/02 vom 04.11.02 und 3 Wx 180/00 vom 12. Juni 2000).
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03
    Allerdings ist insoweit bei den Heizkosten mit Rücksicht auf die in der Heizkostenverordnung geforderte verbrauchsabhängige Abrechnung eine Ausnahme zugelassen worden (vgl. BayObLG WE 1992, 175) und wird bei der Instandhaltungsrücklage allgemein für zulässig gehalten, dass sie mit dem dem Wirtschaftsplan entsprechenden Sollbetrag unter die Ausgaben der Jahresabrechnung eingestellt wird, auch wenn ihr in dem abgerechneten Jahr in Wirklichkeit nichts oder nicht so viel zugeführt worden ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 15).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Da eine Jahresabrechnung aus sich selbst heraus verständlich sein muss ( OLG Hamm ZMR 2008, 60; OLG Frankfurt ZWE 2006, 194; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282 ), reicht es nicht aus, dass die Positionen vor der Beschlussfassung schriftlich von der Verwalterin erläutert worden sind.
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    Sie ist daher insgesamt für ungültig zu erklären (vgl.a. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282).

    Hat der Verwalter für das vergangene Wirtschaftsjahr eine unrichtige Jahresabrechnung erstellt und ist sie deshalb für ungültig zu erklären, entspricht seine Entlastung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung und ist ebenfalls für ungültig zu erklären; gleiches gilt, wenn die Jahresabrechnung unvollständig und vom Verwalter noch zu ergänzen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1093/1095; NZM 2006, 62/64; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282/283).

  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Andernfalls ist er anfechtbar (§ 23 Abs. 4 WEG), unter Umständen auch nichtig (BayObLG WE 1995, 245; WuM 1999, 179; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282/284).
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Andernfalls ist er anfechtbar und unter Umständen auch nichtig (vgl. BayObLG WE 1995, 245; WuM 1999, 179; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282 [284]).
  • LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19

    Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und

    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03, l-3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    aa.) Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche (OLG Hamm ZWE 2001, 1001; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282), inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen (OLG Düsseldorf WE 1991, 251) und Ausgaben in dem betreffenden Wirtschaftsjahr ergeben (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

    Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters bei gravierenden vom

    Der Senat hat mit Beschluss vom 24. November 2003 - I-3 Wx 123/03 - die Entscheidung des Landgerichts - 19 T 345/02 - vom 14. März 2003 bestätigt, wonach der Eigentümerbeschluss vom 24. Juli 2001 zu TOP 6 a infolge mangelnder Transparenz der Abrechnung für ungültig zu erklären und der Beteiligten zu 3 die zu TOP 6 c beschlossene Entlastung zu versagen ist.
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 16 Wx 94/04

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Sanierungsbeschlusses

    Der Inhalt eines Eigentümerbeschlusses muss klar und bestimmt, jedenfalls aber - gegebenenfalls im Wege der Auslegung - bestimmbar sein (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 282, 284; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 52).
  • BayObLG, 29.04.2004 - 2Z BR 245/03

    Verfahrensgegenstand bei Anfechtung eines Beschlusses mit einer Mehrzahl von

    Andernfalls ist er anfechtbar (§ 23 Abs. 4 WEG), unter Umständen auch nichtig (BayObLG WE 1995, 245; WuM 1999, 179; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282/284).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, (OLG Hamm ZWE 2001, 1001; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282) inhaltlich zutreffende Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen (OLG Düsseldorf WE 1991, 251) und Ausgaben in dem betreffenden Wirtschaftsjahr ergeben (KG NJW-RR 1987, 1160, 1161).
  • AG Herne, 03.01.2012 - 28 C 47/11

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht